Das im Juni 2021 in Kraft getretene Europäische Klimagesetz schreibt zwei ambitionierte Ziele fest:
- Klimaneutralität bis 2050: Die gesamte EU-Wirtschaft und Gesellschaft muss bis 2050 klimaneutral werden, was bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgase emittiert werden dürfen, als durch natürliche oder technologische Senken gebunden werden können.
- Zwischenziel für 2030: Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55% bis 2030 im Vergleich zu 1990.
Diese rechtlich verbindlichen Ziele stellen einen Paradigmenwechsel dar: Klimaschutz ist nicht länger optional, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Um diese Ziele zu erreichen, hat die EU das Klimapaket "Fit for 55" vorgestellt, das zahlreiche Maßnahmen umfasst, darunter eine grundlegende Reform des EU-Emissionshandelssystems.